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Hilfe für Einzelpersonen
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Die AOK hat ihr Leistungsangebot erweitert. Wir hoffen, dass zu Beginn des neuen Jahres 2012 weitere Krankenkassen mitziehen.

Einzelpersonen die nicht durch einen Familienangehörigen versorgt werden können, haben nach ärztlicher Bescheinigung Anspruch auf längstens vier Wochen Unterstützung.

Das Angebot umfasst Hilfen im Haushalt, wenn eine schwere Akuterkrankung vorliegt.

Zur Vermeidung wegen Verschlimmerung einer Krankheit dürfen wir ebenfalls unterstützen.

Rechtsgrundlage ist das SGB V, § 38, Absatz 1

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