Gesetzliche Grundlagen mit Fallbeispielen
Familienpflege bei Krankheit als Krankenkassenleistung
nach § 38 SGB V
- Ein mehrfach schwerstbehinderter 8jähriger Junge muss ins Krankenhaus. Die Mutter muss ihren Sohn über die gesamte Zeit begleiten. Der 10jährige Bruder wäre nach der Schule unversorgt und ohne Aufsicht weil der selbstständige Vater täglich lange aus dem Haus ist.
- Eine Mutter mit zwei Kindern im Alter von 2 und 10 Jahren hat Krebs. Nach den Chemotherapien benötigt sie Hilfe bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder. Das jüngere Kind wird zuhause betreut, das ältere geht zur Schule und der Ehemann ist bis 16.00 Uhr berufstätig.
Familienpflege bei Schwangerschaft nach § 195/199 RVO
(Reichsversicherungsordnung)
- Ein Ehepaar erwartet das erste Kind. Bei der Schwangeren treten in der 23. Schwangerschaftswoche vorzeitige Wehen auf. Die behandelnde Ärztin verordnet der schwangeren Frau dringend Schonung, um einer drohenden Fehlgeburt vorzubeugen.
- Eine Frau entbindet ihr zweites Kind durch Kaiserschnitt. Sie ist von dem schweren Geburtsverlauf traumatisiert und hat dazu noch starke Wundschmerzen. Sie darf das erste zweijährige Kind nicht heben, sich nicht bücken und ist somit in großen Nöten. Der Vater kann sich keinen Urlaub nehmen.
Familienpflege in Notsituationen nach § 20 SGB VIII (Jugendhilfeleistung)
- Eine allein erziehende Mutter mit drei Kindern im Alter von fünf, sieben und dreizehn Jahren. Das jüngste Kind erkrankt schwer; es muss vormittags betreut werden. Eine Arbeitsfreistellung zur Pflege des Kindes ist der Mutter nicht möglich, es droht der Arbeitsplatzverlust.
- Ein drogenabhängiges Ehepaar mit zwei Kleinkindern nimmt 2x wöchentlich in den Abendstunden zu therapeutischen Zwecken gemeinsam an Gruppensitzungen teil, um die Sucht dauerhaft zu überwinden. Regelmäßige Teilnahme ist nur garantiert, wenn die Kinder während dieser Zeit betreut werden.
§ 70 (Bundessozialhilfegesetz)
- Eine Frau, die durch Alkoholmissbrauch in der Schwangerschaft geschädigt wurde, bekommt ein eigenes Kind. Der Vater ist unbekannt. Durch ihre Beeinträchtigung benötigt die junge Frau Unterstützung bei der Versorgung ihres Babys.
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
- Eine Mutter hat einen schwerbehinderten 19jährigen Sohn. Sie versorgt und betreut diesen zuhause. Zum eigenen gesundheitlichen Wohl benötigt sie Urlaub.
- Eine Mutter muss dringend mit ihrer siebenjährigen Tochter wegen akuter Erkrankung zum Arzt. Der Vater ist arbeiten und der zehnjährige behinderte Sohn, der auch im Haushalt lebt, kann nicht mitgenommen werden.
Desweiteren kommen wir bei:
- Müttergenesungskuren
- Anschlussheilbehandlungen
- Rehabilitationsmaßnahmen sowohl ambulant als auch stationär
Stand März 2010