Sie haben Anspruch auf Hilfe durch eine Familienpflegerin wenn:
- das überwiegend haushaltsführende Elternteil erkrankt, im Krankenhaus oder zur Kur ist und im Haushalt leben Kinder bis zum 12. Lebensjahr
(je nach Krankenkasse bis zum 14. Lebensjahr) oder es lebt ein behindertes Kind im Haushalt (hier gibt es keine Altersbegrenzung)
- die Frau schwanger ist und Schwangerschaftsbeschwerden hat (es muss kein Kind im Haushalt leben!)
- sich die Frau im Wochenbett befindet (nach ambulanter oder stationärer Geburt)
- Notsituationen bestehen, um die Versorgung und Betreuung der Kinder sicher zu stellen